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EU-Kryptosteuerrechner

Eine geschätzte Berechnung der Kryptosteuer nach Rechtsordnung. Keine Steuerberatung.

Rechtsordnung
Gesetzentwurf — noch nicht in KraftDas entsprechende Gesetz ist noch nicht in Kraft. Der Gesetzentwurf Nr. 10225-d wurde in erster Lesung angenommen (September 2025); das geplante Inkrafttreten ist der 1. Januar 2026. Bis dahin wendet die Steuerbehörde allgemeine Regeln für Kapitaleinkünfte an.
Art der Transaktion
Gewinnbetrag (UAH)
0 UAH

Geschätzte Berechnung zu einem Satz von 23%. Der genaue Betrag hängt von weiteren Faktoren Ihrer steuerlichen Situation ab.

Besteuert wird die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anschaffungskosten. Krypto-zu-Krypto-Tausch ist steuerfrei — die Steuer entsteht erst bei Umwandlung in Fiatgeld oder bei Verwendung für Waren/Dienstleistungen.

Dieser Rechner dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Sätze und Regeln können sich ändern; wir bemühen uns, diese Daten aktuell zu halten, garantieren jedoch nicht, dass sie den neuesten Gesetzesänderungen vollständig entsprechen. Konsultieren Sie vor Erklärungs- oder Zahlungsentscheidungen einen Steueranwalt.

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